Veranstalter
Seit dem 26. Juni 2024 sind gemäß der Regierungsverordnung Nr. 121/2024. (VI. 10.) in Ungarn die Veranstalter von Motorsport- und Kraftfahrtsport-Events verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Motorsport: 14 Mio. HUF / Schadenereignis
Kraftfahrtsport: 20 Mio. HUF / Schadenereignis
Diese Summen bieten jedoch bei weitem keinen ausreichenden Schutz. Die Versicherung leistet nur bis zur Höhe der festgelegten Grenze – bei einem schwerwiegenderen Unfall trägt der Veranstalter den verbleibenden Schaden selbst.
FIA- und FIM-Vorschriften:
Haftpflichtversicherungssummen von 10 bis 100 Millionen US-Dollar
Im internationalen Motorsport mindestens:
1.000.000 EUR/USD
Die nach Ungarn kommenden Teams und Rennfahrer erwarten zu Recht, dass der heimische Veranstalter oder Rennstreckenbetreiber über eine internationale Versicherung verfügt.
Verletzung von Zuschauern oder Teilnehmern
Sachschaden am Eigentum eines Dritten
Reputationsschäden, die auch die Genehmigung zukünftiger Rennen gefährden können.