Veranstaltungsorganisatoren
Ab dem 26. Juni 2024 müssen Veranstalter von Motorsport- und Fahrzeugsportveranstaltungen in Ungarn gemäß der Regierungsverordnung 121/2024 (VI. 10.) eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Motorsport: 14 Millionen HUF/Schadensfall
Motorsport: 20 Millionen HUF/Schadensfall
Diese Limits bieten jedoch bei weitem keinen wirklichen Schutz. Denn die Versicherung erstattet nur bis zur Höhe des Limits, sodass bei einem schwereren Unfall der Veranstalter für den verbleibenden Schaden aufkommen muss.
FIA- und FIM-Vorschriften:
Haftpflichtversicherungsgrenzen von 10 bis 100 Millionen US-Dollar
Im internationalen Motorsport mindestens:
1.000.000 EUR/USD
Die nach Ungarn kommenden Teams und Rennfahrer erwarten zu Recht, dass der heimische Veranstalter oder Rennstreckenbetreiber über eine internationale Versicherung verfügt.
Verletzung von Zuschauern oder Teilnehmern
Sachschaden am Eigentum eines Dritten
Reputációs károk, amelyek a jövőbeli versenyek engedélyezését is veszélyeztethetik